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Software-Bestimmungen

Vertrag über Softwareüberlassung und -pflege

Vorbemerkung

  1. Dieser Vertrag gilt zwischen den Vertragspartnern in deren Vertragsverhältnis (s. § 1). Anders lautende Bedingungen des Vertragspartners der Electronic Reality Sports GmbH (im Folgenden „ERS“) finden keine Anwendung. Abweichende Vereinbarungen werden nur Vertragsbestandteil, wenn sie schriftlich getroffen werden.

  2. Der Vertrag wird durch Bezugnahme in Bestellformularen oder in sonstiger Weise Bestandteil der Vereinbarung zwischen den Parteien. Eine Unterzeichnung ist nicht erforderlich. Der Vertragstext ist in elektronischer Form unter https://www.thesportstation.com/software abrufbar.

  3. Aus Gründen der Lesbarkeit wird auf die gleichzeitige Verwendung männlicher und weiblicher Sprachformen verzichtet.

  4.  

  5. ERS stellt ihren Kunden (im Folgenden „Lizenznehmer“) Hard- und Software zur Erfassung und Auswertung von Lauf- und Bewegungsdaten (sportstation²) zur Verfügung. Die Hardware kann käuflich erworben oder gemietet werden. Diese Vereinbarung regelt die Rechte und Pflichten im Zusammenhang mit der Nutzung der sportstation²-Gerätesoftware und der sportstation²-Cloud.

§ 1 Vertragspartner und Vertragsverhältnis

  1. Parteien dieses Vertrages sind

    Electronic Reality Sports GmbH

    Säftgenriede 3a, 38518 Gifhorn, Deutschland

    und derjenige Kunde, der durch Unterzeichnung eines Angebots oder durch elektronische Annahme diesen Bedingungen zustimmt.

  2. Vertragsbedingungen des Kunden gelten nicht, auch wenn ERS ihnen nicht ausdrücklich widersprochen hat.

§ 2 Vertragsgegenstand

  1. ERS stellt dem Lizenznehmer die folgende Software zur Verfügung:

  2.  

  3. Gerätesoftware: ermöglicht Betrieb und Steuerung der sportstation²-Hardware.

  4. Cloudsoftware: ermöglicht Online-Auswertung, Event-Verwaltung, Teilnehmervergleiche, Logokampagnen und geokodierte Werbeaktionen.

  5.  

  6. Es gilt die jeweils aktuelle Produktbeschreibung auf https://shop.sportstation2.de

  7.  

  8. § 2a GSM-Verbindung und Funktionsumfang

  9. ​

  10. Die sportstation² ist technisch so konzipiert, dass wesentliche Funktionen (z. B. Ergebnisübertragung, Cloud-Synchronisation, Teilnehmervergleiche) nur mit aktiver GSM-Datenverbindung genutzt werden können.

  11. Nach Ablauf oder Deaktivierung des gebuchten GSM-Datenvolumens kann keine Verbindung zur Cloud hergestellt werden. Das Gerät zeigt diesen Zustand an; eine Nutzung ist dann nur eingeschränkt oder gar nicht möglich.

  12. Diese Einschränkung stellt keinen Mangel der Hardware oder Software dar, sondern entspricht der vereinbarten Funktionsweise.

  13. Der Lizenznehmer erkennt an, dass die Nutzung der sportstation² nur mit gültigem GSM-Datenpaket möglich ist.

  14. Die GSM-Verbindung wird über ein von ERS bereitgestelltes Datenpaket aktiviert. Ohne diese Aktivierung ist keine Übertragung oder Cloud-Synchronisation möglich.

 

§ 2b Preise für GSM-Datenvolumen

 

 

Die GSM-Tarife sind Bestandteil des Lizenzvertrages und können jährlich oder mehrjährig gebucht.

​

1 Jahr        99 €        117,81 € (Brutto)

2 Jahre    159 €        189,21 € (Brutto)

3 Jahre    199 €        236,81 € (Brutto)

​

Die Laufzeit beginnt mit der Aktivierung der SIM-Karte bzw. GSM-Verbindung.

Nach Ablauf des gebuchten Zeitraums endet die Cloud-Verbindung automatisch.

Das GSM-Datenvolumen kann jederzeit nachgebucht oder verlängert werden; die Reaktivierung erfolgt unmittelbar nach Zahlungseingang bzw. Freischaltung durch die Electronic Reality Sports GmbH.

§ 3 Rechteeinräumung

  1. ERS räumt dem Lizenznehmer ein einfaches, örtlich und sachlich beschränktes Nutzungsrecht an der Gerätesoftware ein.

  2. Bei Kauf eines Geräts ist das Nutzungsrecht unbefristet, bei Miete endet es mit Rückgabe.

  3. Das Nutzungsrecht an der Cloudsoftware ist zeitlich auf die jeweilige Vertragslaufzeit begrenzt.

  4. Der Lizenznehmer darf Software und Zugangsdaten weder weitergeben noch Dritten zugänglich machen.

  5. Reverse Engineering, Dekompilierung und jede Form der Quellcodeoffenlegung sind unzulässig.

§ 4 Erweiterungen, Teilkündigungen

  1. Der Erwerb zusätzlicher Softwaremodule oder Cloud-Optionen erweitert diesen Vertrag automatisch.

  2. Teilkündigungen einzelner Module sind möglich, soweit dies schriftlich vereinbart wird.

§ 5 Gewährleistung, Mängelbeseitigung, Softwarepflege

  1. ERS gewährleistet die vertraglich vereinbarte Beschaffenheit der Software und beseitigt auftretende Mängel innerhalb angemessener Frist.

  2. Der Lizenznehmer meldet Fehler schriftlich und nachvollziehbar.

  3. ERS stellt regelmäßig Updates zur Verfügung, die Qualität und Funktionalität sicherstellen.

  4. Bei eigenverschuldeten Schäden oder Fehlbedienung haftet der Lizenznehmer.

§ 6 Laufzeit und Deaktivierung

  1. Der Vertrag beginnt mit der Annahme durch den Kunden.

  2. Die Laufzeit ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot (typischerweise 12, 24 oder 36 Monate je nach gebuchtem GSM-Datenvolumen).

  3. Nach Ablauf der gebuchten Laufzeit endet der Zugriff auf die sportstation²-Cloud automatisch.

  4. Sobald das GSM-Datenvolumen abgelaufen ist, zeigt das Gerät eine entsprechende Meldung an („Keine Verbindung zur Cloud – bitte kontaktieren Sie Electronic Reality Sports GmbH zur Verlängerung der Laufzeit“).

  5. Nach Ablauf der Laufzeit oder bei Deaktivierung der GSM-Verbindung kann das Gerät zwar eingeschaltet werden, jedoch keine Spiele, Läufe oder Auswertungen mehr durchführen oder anzeigen, da keine Synchronisation mit der Cloud erfolgt.

  6. Eine automatische Verlängerung erfolgt nicht. Der Kunde kann das GSM-Datenvolumen jederzeit erneut buchen, um den Cloudzugang wieder zu aktivieren.

  7. Diese technische Sperre stellt keinen Mangel der Hardware oder Software dar, sondern entspricht der vertraglich vereinbarten Funktionsweise gemäß § 2a dieses Vertrages.

§ 7 Datenschutz und Geheimhaltung

  1. Beide Parteien verpflichten sich zur Wahrung aller Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse sowie zur Einhaltung der Datenschutzvorschriften.

§ 8 Schlussbestimmungen

  1. Es gilt ausschließlich deutsches Recht.

  2. Erfüllungsort ist Gifhorn.

  3. Gerichtsstand für Kaufleute ist Gifhorn.

  4. Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam.

  5. „Stand: Oktober 2025“

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