Software-Bestimmungen
Vertrag über Softwareüberlassung und -pflege
Vorbemerkung
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Dieser Vertrag gilt zwischen den Vertragspartnern in deren Vertragsverhältnis (s. § 1). Anders lautende Bedingungen des Vertragspartners der Electronic Reality Sports GmbH (im Folgenden „ERS“) finden keine Anwendung. Abweichende Vereinbarungen werden nur Vertragsbestandteil, wenn sie schriftlich getroffen werden.
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Der Vertrag wird durch Bezugnahme in Bestellformularen oder in sonstiger Weise Bestandteil der Vereinbarung zwischen den Parteien. Eine Unterzeichnung ist nicht erforderlich. Der Vertragstext ist in elektronischer Form unter https://www.thesportstation.com/software abrufbar.
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Aus Gründen der Lesbarkeit wird auf die gleichzeitige Verwendung männlicher und weiblicher Sprachformen verzichtet.
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ERS stellt ihren Kunden (im Folgenden „Lizenznehmer“) Hard- und Software zur Erfassung und Auswertung von Lauf- und Bewegungsdaten (sportstation²) zur Verfügung. Die Hardware kann käuflich erworben oder gemietet werden. Diese Vereinbarung regelt die Rechte und Pflichten im Zusammenhang mit der Nutzung der sportstation²-Gerätesoftware und der sportstation²-Cloud.
§ 1 Vertragspartner und Vertragsverhältnis
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Parteien dieses Vertrages sind
Electronic Reality Sports GmbH
Säftgenriede 3a, 38518 Gifhorn, Deutschland
und derjenige Kunde, der durch Unterzeichnung eines Angebots oder durch elektronische Annahme diesen Bedingungen zustimmt.
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Vertragsbedingungen des Kunden gelten nicht, auch wenn ERS ihnen nicht ausdrücklich widersprochen hat.
§ 2 Vertragsgegenstand
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ERS stellt dem Lizenznehmer die folgende Software zur Verfügung:
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Gerätesoftware: ermöglicht Betrieb und Steuerung der sportstation²-Hardware.
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Cloudsoftware: ermöglicht Online-Auswertung, Event-Verwaltung, Teilnehmervergleiche, Logokampagnen und geokodierte Werbeaktionen.
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Es gilt die jeweils aktuelle Produktbeschreibung auf https://shop.sportstation2.de
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§ 2a GSM-Verbindung und Funktionsumfang
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Die sportstation² ist technisch so konzipiert, dass wesentliche Funktionen (z. B. Ergebnisübertragung, Cloud-Synchronisation, Teilnehmervergleiche) nur mit aktiver GSM-Datenverbindung genutzt werden können.
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Nach Ablauf oder Deaktivierung des gebuchten GSM-Datenvolumens kann keine Verbindung zur Cloud hergestellt werden. Das Gerät zeigt diesen Zustand an; eine Nutzung ist dann nur eingeschränkt oder gar nicht möglich.
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Diese Einschränkung stellt keinen Mangel der Hardware oder Software dar, sondern entspricht der vereinbarten Funktionsweise.
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Der Lizenznehmer erkennt an, dass die Nutzung der sportstation² nur mit gültigem GSM-Datenpaket möglich ist.
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Die GSM-Verbindung wird über ein von ERS bereitgestelltes Datenpaket aktiviert. Ohne diese Aktivierung ist keine Übertragung oder Cloud-Synchronisation möglich.
§ 2b Preise für GSM-Datenvolumen
Die GSM-Tarife sind Bestandteil des Lizenzvertrages und können jährlich oder mehrjährig gebucht.
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1 Jahr 99 € 117,81 € (Brutto)
2 Jahre 159 € 189,21 € (Brutto)
3 Jahre 199 € 236,81 € (Brutto)
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Die Laufzeit beginnt mit der Aktivierung der SIM-Karte bzw. GSM-Verbindung.
Nach Ablauf des gebuchten Zeitraums endet die Cloud-Verbindung automatisch.
Das GSM-Datenvolumen kann jederzeit nachgebucht oder verlängert werden; die Reaktivierung erfolgt unmittelbar nach Zahlungseingang bzw. Freischaltung durch die Electronic Reality Sports GmbH.
§ 3 Rechteeinräumung
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ERS räumt dem Lizenznehmer ein einfaches, örtlich und sachlich beschränktes Nutzungsrecht an der Gerätesoftware ein.
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Bei Kauf eines Geräts ist das Nutzungsrecht unbefristet, bei Miete endet es mit Rückgabe.
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Das Nutzungsrecht an der Cloudsoftware ist zeitlich auf die jeweilige Vertragslaufzeit begrenzt.
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Der Lizenznehmer darf Software und Zugangsdaten weder weitergeben noch Dritten zugänglich machen.
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Reverse Engineering, Dekompilierung und jede Form der Quellcodeoffenlegung sind unzulässig.
§ 4 Erweiterungen, Teilkündigungen
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Der Erwerb zusätzlicher Softwaremodule oder Cloud-Optionen erweitert diesen Vertrag automatisch.
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Teilkündigungen einzelner Module sind möglich, soweit dies schriftlich vereinbart wird.
§ 5 Gewährleistung, Mängelbeseitigung, Softwarepflege
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ERS gewährleistet die vertraglich vereinbarte Beschaffenheit der Software und beseitigt auftretende Mängel innerhalb angemessener Frist.
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Der Lizenznehmer meldet Fehler schriftlich und nachvollziehbar.
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ERS stellt regelmäßig Updates zur Verfügung, die Qualität und Funktionalität sicherstellen.
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Bei eigenverschuldeten Schäden oder Fehlbedienung haftet der Lizenznehmer.
§ 6 Laufzeit und Deaktivierung
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Der Vertrag beginnt mit der Annahme durch den Kunden.
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Die Laufzeit ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot (typischerweise 12, 24 oder 36 Monate je nach gebuchtem GSM-Datenvolumen).
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Nach Ablauf der gebuchten Laufzeit endet der Zugriff auf die sportstation²-Cloud automatisch.
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Sobald das GSM-Datenvolumen abgelaufen ist, zeigt das Gerät eine entsprechende Meldung an („Keine Verbindung zur Cloud – bitte kontaktieren Sie Electronic Reality Sports GmbH zur Verlängerung der Laufzeit“).
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Nach Ablauf der Laufzeit oder bei Deaktivierung der GSM-Verbindung kann das Gerät zwar eingeschaltet werden, jedoch keine Spiele, Läufe oder Auswertungen mehr durchführen oder anzeigen, da keine Synchronisation mit der Cloud erfolgt.
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Eine automatische Verlängerung erfolgt nicht. Der Kunde kann das GSM-Datenvolumen jederzeit erneut buchen, um den Cloudzugang wieder zu aktivieren.
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Diese technische Sperre stellt keinen Mangel der Hardware oder Software dar, sondern entspricht der vertraglich vereinbarten Funktionsweise gemäß § 2a dieses Vertrages.
§ 7 Datenschutz und Geheimhaltung
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Beide Parteien verpflichten sich zur Wahrung aller Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse sowie zur Einhaltung der Datenschutzvorschriften.
§ 8 Schlussbestimmungen
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Es gilt ausschließlich deutsches Recht.
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Erfüllungsort ist Gifhorn.
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Gerichtsstand für Kaufleute ist Gifhorn.
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Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam.
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„Stand: Oktober 2025“